„Genau Du“ – Das Ende kurz und schmerzlos

Hier und hier hatte ich bereits von dem Strafverfahren berichtet, in dem einem Antirassisten vorgeworfen wurde, mit dem Slogan „Nazis morden, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“ und der anschließenden einem Polzeibeamten zugewendetetn Äußerung „Genau Du“ diesen bei dieser Aktion rechtswidrig beleidigt zu haben.

In der Berufungsverhandlung waren sich dann alle einig: Das muss ein Amtsträger abkönnen. Die Staatsanwaltschaft war sich auf einmal nicht mal mehr sicher, ob sich das „Genau Du“ überhaupt auf den inkriminierten Slogan bezog. Das Gericht betonte, wer Macht ausübe, müsse damit rechnen, dass das nicht immer allen gefalle. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch, ich plädierte auf Freispruch und das Gericht sprach dann wenig überraschend frei.

Nun ist das schriftliche Urteil da, rechtskräftig und wir lernen daraus, dass Sachsen Rechtsstaat schon könnte, wenn es wollte.

UrteilLG-genau-du