Das LG Dresden entschied in seinem Beschluss vom 23.11.2021 – 2 Qs 26/21 – , dass dem gerichtsunerfahrenen Jugendlichen ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Anklage sich auf geschädigte Polizeizeugen stützt. Neben der Aktenkenntnis werde zur sachgerechten Verteidigung auch Verständnis des Akteninhaltes und dessen sachgerechte Bewertung hinsichtlich von Verteidigungsstrategien und -möglichkeiten benötigt. Es bedürfe vorliegend der besonderen anwaltlichen Kenntnis polizeiinterner Abläufe und des berufstypisch zu erwartenden Aussagestils der Polizeibeamten.
Die Entscheidung im Volltext/pdf