Der NPD Landesverband Sachsen durfte über die erstinstanzliche Verurteilung einer Antifaschistin wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung nicht unter Nennung ihres Namens berichten. Das Landgericht Dresden verwarf die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des AG Dresden.
Das Landgericht hielt für entscheidungserheblich, dass die Antifaschistin keine tragende Rolle in der Antifa-Szene inne hatte.
Nachzulesen sind die entscheidungen hier: NPD-Unterlassung