Die Rechtsauffassungen des VG Dresden und des OVG Bautzen sind einfach: Blockaden von Demonstrationen, zu denen unter dem Dach von Dresden Nazifrei sind wahlweise unfriedlich oder selbsthilfeähnliche Handlungen, die nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit unterfallen. Daher kann und muss die Polizei ihr ganzes Arsenal an Eingriffsmöglichkeiten aufbieten, um Nazidemos zu ermöglichen. Ist diese Rechtssprechung eine Spielart „sächsischer Demokratie“ oder ist auf Grundlage der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht eine differenziertere Lösung des Konflikts möglich? Ist es unumgänglich, dass ein Grundrecht, dass einen (staats)freien Diskurs schützen soll, zur Rechtfertigung staatlicher Eingriffe dienen muss? Wie muss eine Interpretation der Versammlungsfreiheit weiterentwickelt werden, damit auch die Zurückweisung nationalsozialistischen Gedankengutes darin ihren Platz findet?
Diese Fragen werde ich in einer Veranstaltung in Kooperation mit der Roten Hilfe Dresden und dem StuRa der TU Dresden aufwerfen und versuchen zu klären.
Datum: 25.01.2012
Beginn: 18:30 Uhr
TU Dresden, HSZ, Bergstraße Raum 301
Veranstalter: StuRa TU Dresden