Leistungen zur Bildung und Teilhabe

vor nunmehr fast einem Jahr hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des BverfG vom 9.2.2010, anstatt die Bedarfe des SGB II so anzupassen, dass gesellschaftliche Teilhabe und Bildungschancen von transferleistungsberechtigten Kindern gesichert ist, ein System sogenannter Leistungen zur Bildung und teilhabe ausgedacht, an dessen Umsetzung die Berechtigten wie die Verwaltung noch immer scheitern.

Nachdem einige Monate nach Einführung dieser Leistungen ein Aufschrei durch die Politik ging, dass die imaginierte Unterschicht diese Leistungen nicht abrufen würde, stapeln sich die Anträge nun noch immer in den auf den wegen der vielen einzeln zu prüfenden Leistungspositionen überforderten Ämtern.

Es empfiehlt sich, nun wegen aller noch nicht beschiedener Anträge, die vor mehr als sechs Monaten eingereicht wurden, Untätigkeitsklage zu erheben. Dies beschleunigt zum einen die Bearbeitung des eigenen Antrags, zum anderen wird so der gesetzgeberische Irrsinn deutlich, der herauskommt, wenn Empfängern von Transferleitungen zu viel Misstrauen entgegengebracht wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert