Strafverteidigung

Die Strafverteidigung bildet den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Im besonderen Maße gilt es, den oder die BeschuldigteN und AngeklagteN davor zu bewahren, reines Objekt des auf die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches gerichteten Verfahrens zu sein. Nur eine konsequente Verteidigung, die - wenn nötig - den Konnflikt mit der Justiz nicht scheut, kann die Rechte des oder der Beschuldigten wahren.

Wie in allen anderen Rechtsgebieten auch, erfolgt mein Tätigwerden in enger Abstimmung mit Ihnen. Denn die Ziele, die mit einer Strafverteidigung verbunden sind, sind im einzelnen sehr unterschiedlich. Neben dem Interesse, dass am Ende eines Strafverfahrens möglichst keine oder eine geringe Strafe steht, können zahlreiche andere Interessen wie das der öffentlichen Rehabilitation, Schutz der eigenen Privatsphäre sowie der anderer, politische Ziele oder der Wunsch nach Ausgleich mit dem/der Verletzten einer Straftat berührt werden.

 

Keine Aussage ohne anwaltliche Vertretung

Bei aller Unterschiedlichkeit der Zielstellung gilt eines immer: ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt sollte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Aussage zum Tatvorwurf gemacht werden. Denn oftmals gelingt ein Tatnachweis nur durch Geständnis. Auch wenn es Gründe geben kann, sich als BeschuldigteR zu äußern, empfiehlt es sich immer, dies nur nach reiflicher Überlegung zu tun.

 

Eilfälle

In Eilfällen wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder anderen strafprozessualen Maßnahmen werde ich zunächst auch ohne Kostenvorschuss tätig. Sollten Sie mich nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Anwaltnotdienst der Strafverteidigervereinigung unter der Telefonnummer 0172/795 55 59.

 

Zeugen- und Verletztenanwalt

Auch als ZeugIn und/oder VerletzteR einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, sich des Beistandes eines Anwaltes zu bedienen. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn Sie dem Strafverfahren nicht passiv gegenüberstehen wollen. Auch und besonders hier gilt, dass ich die Ziele der Vertretung mit Ihnen abstimmen und Ihre individuellen Interessen genau im Blick behalten werde. Ob und unter welchen Umständen die Kosten meines Tätigwerdens von der Staatskasse übernommen werden können, erläutere ich Ihnen gerne im Einzelfall.

 

Mark Feilitzsch Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht


Königsbrücker Str. 75
01099 Dresden


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