Sozialrecht

Ich unterstütze Sie darin, dass die Inanspruchnahme von Sozialleistungen für Sie nicht in Bevormundung durch die Behörden führt, sondern möglichst der Sicherstellung der materiellen Mindestbedingungen eines selbstbestimmten Lebens und der Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft dient. Dabei versuche ich im Sinne des Datenschutzes so weit wie möglich die Offenlegung Ihrer Lebensumstände und besonders die Ihres perönlichen Umfeldes zu vermeiden.

 

Migration

Ein besonderer Schwerpunkt meiner sozialrechtlichen Tätigkeit ist die Vertretung von Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei ist sowohl der Lesitungsausschluss von AusländerInnen in den Sicherungssystemen des SGB II und SGB XII immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen als auch Fragen rund um den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz und Klage

Wenn ein Antrag nicht wie gewünscht oder gar nicht beschieden wird, stehen verschiedene prozessuale Möglichkeiten zur Verfügung, dagegen vorzugehen. Beachten Sie bitte die im Bescheid mitgeteilten Fristen, auch wenn das Sozialrecht nach dem Ablauf einer Widerspruchsfrist mit dem Verfahren nach § 44 SGB X noch Möglichkeiten der Überprüfung bereitstellt. Gleiches gilt, wenn die Behörde mit belastenden Bescheiden wie einem Sanktionsbescheid, Aufhebungs- und Erstattungsbescheid oder einer Kostensenkungsaufforderung an Sie herantritt. Wenden Sie sich, gegebenfalls unter Inanspruchnahme von Beratungshilfe, an mich.

 

Mark Feilitzsch Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht


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