Kostenkontrolle

Als meineN KundIn informiere ich Sie selbverständlich über alle Kosten, bevor diese für Sie anfallen. Eine Kontaktaufnahme verpflichtet Sie zu nichts.

Meist beginnt ein Mandatsverhältnis mit einem ersten, meist ca. einstündigem Beratungsgespräch, für das ich 50 EUR berechne.

 

Beratungshilfe

KundInnen, die bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten können in vielen Fällen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Dieses befindet sich in Dresden in der Berliner Str. 7-13, unweit meiner Kanzlei. Ich empfehle vor Beantragung mit mir Kontakt aufzunehmen. Ein Antragsformular finden Sie hier. Zur Beantragung sind Nachweise über Einkommen, Vermögen und gegebenenfalls Belastungen wie Miete, Unterhalt, Versicherungen und Kreditraten nötig.

 

Da die Vermögensfreibeträge geringer als das Schonvermögen des SGB II sind, müssen EmpfängerInnen von ALG II neben ihrem Bescheid des Jobcenters auch Nachweise über das Vermögen, z.B. Kontoauszüge und Sparbücher, vorlegen.

 

Keine Beratungshilfe wird für Strafverfahren und für das sozialrechtliche Antragsverfahren gewährt. Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren, d.h. die Überprüfung ergangener Bescheide, ist von der Beratungshilfe umfasst.

 

Vertretung

Soweit die Vertretung nicht im Rahmen der Beratungshilfe erfolgt, fallen für diese meist streitwertabhängig gesetzliche Gebühren nach dem RVG an. Diese erläutere ich Ihnen gerne im Beratungsgespräch.

 

Mark Feilitzsch Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht


Königsbrücker Str. 75
01099 Dresden


t: 0351-267 205 93
f: 0351-267 205 94

Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo, Mi: 10:00 - 13:00
Di, Do: 14:00 - 17:00

Für persönliche Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin

www: kanzlei-feilitzsch.de
mail: feilitzsch@kanzlei-feilitzsch.de

Bankverbindung:

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